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Kenias Regierung vor Gericht

Der Westen sollte mit der Unterstützung bei politischen Reformen antworten

SWP-Aktuell 2013/A 20, 15.03.2013, 4 Seiten Forschungsgebiete

Der Sieg Uhuru Kenyattas bei den Präsidentschaftswahlen in Kenia wirft für die internationale Staatengemeinschaft besondere Probleme auf. Der Präsident und sein Premierminister sind wegen »indirekter Mittäterschaft« bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagt. Anders als der Sudan, gegen dessen Präsidenten der IStGH sogar einen Haftbefehl erlassen hat, besitzt Kenia regionales und internationales Gewicht. Das Land ist ein Wirtschaftsmotor in der Region und ein zuverlässiger Partner im Krieg gegen den Terrorismus. Obgleich sich viele westliche Demokratien in ihrer Kenia-Politik eher von Pragmatismus als von Menschenrechtskriterien leiten lassen, dürfte ihnen der Umgang mit einer Regierung, deren Köpfe sich einem IStGH-Verfahren stellen müssen, Schwierigkeiten bereiten. Auch wenn der friedliche Ablauf der Wahlen 2013 als Beleg für die demokratische Reife der kenianischen Bevölkerung gelten kann, ein Zeichen für das Ende der »Kultur der Straflosigkeit« ist er nicht. Doch ist es den Kenianern in den letzten Jahren gelungen, Demokratie zu einer gelebten Praxis zu machen. Die Staaten des Westens sollten diese Entwicklung unterstützen und sich im Umgang mit den Angeklagten in Pragmatismus üben, ohne allerdings die Ursache der politischen Gewalt zu verdrängen.