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Kampfdrohnen. Völkerrecht und militärischer Nutzen

SWP-Aktuell 2013/A 28, 16.05.2013, 8 Seiten Forschungsgebiete

Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, die Bundeswehr mit ferngelenkten Kampfdrohnen auszurüsten. Angesichts des amerikanischen »Drohnenkrieges« ist dies auf politische und völkerrechtliche Bedenken gestoßen. Befürchtet wird, der Einsatz von Kampfdrohnen könnte Kriegsschwellen senken und Verletzungen des humanitären Völkerrechts fördern. Die Vorbehalte gegen die Praxis gezielten Tötens im globalen Antiterrorkrieg der USA lassen jedoch weder Rückschlüsse auf politische Entscheidungen in Deutschland zu noch auf die Eignung von Kampfdrohnen für völkerrechtskonforme Einsätze. Ihre militärischen Vorteile können in legitimen, parlamentarisch kontrollierten Einsätzen der Bundeswehr zum Schutz eigener Truppen genutzt werden. Sie reduzieren die Gefährdung des Einsatzpersonals und bündeln die Fähigkeiten zur intrusiven Aufklärung und zum präzisen Waffeneinsatz. Damit verbessern sie die technischen Möglichkeiten, die Wirksamkeit militärischer Einsätze im Einklang mit den Geboten des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten.