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Internationale Kontrolle nuklearer und radiologischer Materialien

Neue Aufgaben und Lösungsansätze der vertraglichen und nichtvertraglichen Regelung

SWP-Studie 2004/S 39, 15.10.2004, 26 Seiten Forschungsgebiete

Unter der Einwirkung aktueller internationaler Konflikte und terroristischer Bedrohungen hat sich das Aufgabenfeld der nuklearen Rüstungskontrollpolitik von der Kernwaffen-Nichtverbreitung auf die Sicherung und Kontrolle der gesamten Nukleartechnik einschließlich der industriellen und medizinischen Radiologie erweitert. Die Kontrolle greift in die staatlichen Aufgaben der inneren Sicherheit, des technischen Gefahrenschutzes (Strahlenschutz, Katastrophenschutz) und der Kriminalitätsabwehr ein. Neue Ansätze der internationalen vertraglichen und nichtvertraglichen Regelung sind daher erforderlich. Sie müssen auf den rüstungskontrollpolitischen Überwachungs- und Verifikationsapparat verzichten, der für den Atomsperrvertrag aus dem Jahre 1968 kennzeichnend ist, und sich statt dessen auf die Eigenverantwortung und das unmittelbare sicherheitspolitische Eigeninteresse jedes einzelnen Staaten stützen. Typisch für die neuen internationalen Regelungen ist darüber hinaus der Verzicht auf vertragliche Verpflichtungen. An deren Stelle treten unverbindliche Richtlinien, technische Sicherheitsnormen und Absprachen über den physischen Schutz nuklearer Anlagen, Materialien und radioaktiver Quellen. Sie zielen unter anderem darauf ab, Mindeststandards des physischen Schutzes und der nuklearen Sicherheit in den Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten zu verankern sowie die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen international zu harmonisieren. Der internationale Schutz nuklearer und radiologischer Materialien ist insgesamt weniger restriktiv als die herkömmliche nukleare Rüstungskontrolle. Doch trägt er dazu bei, die Aufgaben der nuklearen Terrorismusprävention zu präzisieren und für die internationale Sicherheitspolitik handhabbar zu machen.