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Geldwäschebekämpfung durch die EU

SWP-Studie 2003/S 37, 15.08.2003, 34 Seiten Forschungsgebiete

Im Kontext finanzwirtschaftlicher Globalisierung steht die EU vor der Herausforderung, eine wirksame Geldwäschebekämpfung auf interner und globaler Ebene voranzutreiben. Seit den 1990er Jahren haben Initiativen der Financial Action Task Force und der Vereinten Nationen ein globales Bezugssystem geschaffen, das die weltweite Verfolgung von Geldwäsche erleichtert. Doch der entstehende Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen verlangt weitergehende Integrationsschritte, um Geldwäsche in einem EU-weiten »Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« einzudämmen.

 

Mit den Geldwäscherichtlinien von 1991 und 2001 hat die EU bereits einheitliche Kontrollmechanismen für Finanzunternehmen und für gefährdete Berufsgruppen vorgeschrieben. Auch die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz im dritten Pfeiler wurde seit dem Amsterdamer Vertrag verbessert. Europol und Eurojust arbeiten nun an EU-weiten Geldwäscheanalysen und -ermittlungen. Die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten wird mit dem Übereinkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen, dem Europäischen Justitiellen Netz und dem Europäischen Haftbefehl effektiver.

 

Trotz dieser Erfolge bleiben Maßnahmen des dritten Pfeilers schwerfällig und unübersichtlich, vor allem bei der Implementierung. Nach der EU-Erweiterung droht der dritte Pfeiler noch komplizierter zu werden. Deswegen ist eine umfassende Übertragung in den ersten EU-Pfeiler dringend notwendig. Weitere Optionen sind die Erhöhung der Unternehmenstransparenz im Zivilrecht und mehr Kompetenzen für Europol und Eurojust. Externen Partnerstaaten wäre mit neuen Anreizen für gemeinsame Ermittlungen, unkooperativen Staaten mit strikteren Kontrollen im Finanzverkehr zu begegnen. Durch solche internen Fortschritte könnte die EU zu einem weltweiten Impulsgeber werden.