Direkt zum Seiteninhalt springen

Das Friedenssicherungsrecht im Kampf gegen den Terrorismus

Gewaltverbot, Kollektive Sicherheit, Selbstverteidigung und Präemption

SWP-Studie 2004/S 03, 15.02.2004, 23 Seiten Forschungsgebiete

Die ausschließliche Legitimationsbasis für eine Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen bildet das Friedenssicherungsrecht der UN-Charta, dessen Instrumente ursprünglich für eine Einflußnahme auf staatliche Akteure konzipiert wurden. Die Herausforderung besteht darin, mit diesen Instrumenten Bedrohungen zu begegnen, die von transnational operierenden nicht-staatlichen Terrornetzwerken ausgehen.

Ziel der Studie ist es, einen systematischen Überblick über die völkerrechtlichen Probleme des Einsatzes militärischer Gewalt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu geben und die Grenzen des geltenden Friedenssicherungsrechts auszuloten. Dabei ist auch der Frage nachzugehen, ob eine Fortentwicklung einzelner völkerrechtlicher Normen erforderlich und realistisch ist.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß das geltende Friedenssicherungsrecht durchaus anpassungsfähig ist und eine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, um auf nichtstaatliche terroristische Bedrohungen reagieren zu können. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts in Artikel 51 UN-Charta nur unzureichend normiert. Daher besteht die Gefahr einer rechtsmißbräuchlichen Überdehnung dieser Norm. Obwohl eine Reform von Artikel 51 bislang noch nicht absehbar ist, müssen die damit zusammenhängenden Probleme frühzeitig thematisiert werden. Die besondere Herausforderung besteht darin, die Voraussetzungen und Schranken des Selbstverteidigungsrechts zu überprüfen und möglichst präzise zu fixieren, ohne dem Tatbestand seine Flexibilität vollständig zu nehmen. Außerdem sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, der Gefahr eines Rechtsmißbrauchs durch Verschärfung der formellen Kriterien für die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts zu begegnen.