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Die Konventsmethode in der Europäischen Union

Ausnahme oder Modell?

SWP-Studie 2004/S 44, 15.11.2004, 31 Seiten Forschungsgebiete

In der Ratifikationsphase zum Vertrag über eine Verfassung für Europa wird die Frage diskutiert, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Methode des Konvents erfolgreich war, worin die Vorteile des Konvents gegenüber den Regierungskonferenzen bestehen und für welche Bereiche zukünftiger Vertragsrevisionen sich diese Methode empfiehlt.

 

Wesentlich für den Erfolg des Konvents war seine Zusammensetzung und die daraus resultierenden Interessenkonstellationen und Verhandlungsverfahren. Erst in seiner letzten Redaktionsphase wurde der sach- und konsensorientierte Beratungsstil des Konvents eingeschränkt. Ursächlich hierfür war die Verdichtung der verbleibenden Reformfragen auf institutionelle Machtfragen und die zunehmende Mobilisierung nationaler Veto-Potentiale gegenüber dem Konvent. Die Entwicklung hin zum klassischen Muster der Regierungskonferenz war unvermeidbar, weil institutionelle Reformen zwangsläufig die Machtbalance zwischen den EU-Organen und zwischen den Staaten verändern. Das Verdienst des eher gemeinschaftlich orientierten, auf die Überzeugungskraft der Argumente setzenden Konvents lag vor allem darin, die Konsenskorridore für die Regierungskonferenz markiert zu haben.

 

Die Analyse der Erfolgsbedingungen des Konventsmodells und der spezifischen, im Verfassungsvertrag normierten Felder für Vertragsänderungsverfahren lässt folgende Bereiche für zukünftige Konventsprozesse geeignet erscheinen:

  • Die Reform bzw. Aktualisierung der Kompetenzordnung der EU,
  • Die Reform und Vereinfachung des institutionellen und verfahrensrelevanten Rechtssystems der EU,
  • Die Reform und eventuelle Integration des Euratom-Vertrages in den Korpus des EU-Vertrags einschließlich der Begründung einer konsistenten Ressourcenpolitik der EU, und
  • Der Modus zur Inkraftsetzung von Vertragsrevisionen.